Mit der Betriebsrente können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente für Ihr Alter vorsorgen. Sie gilt als die 2. Säule der Altersvorsorge.
Das Wichtigste in Kürze:
Durch die steuerliche Förderung der
Basisrente (auch "Rürup-Rente" genannt)
kann der jährliche Beitrag des Vertrags als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Im Jahr 2021 sind maximal 92
% des Höchstbetrags von 25.787
EUR (bei Verheirateten sowie eingetragenen
Lebenspartnern 50.574
EUR) steuerlich absetzbar. Der Prozentsatz
steigt jährlich um 2 % bis auf 100
% im Jahr 2025.
Auch der Übergang zur nachgelagerten
Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2021, werden 81 % der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 jedes
Jahr um 2 %, danach jeweils um 1
%. Im Jahr 2040 ist dann die volle
Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz
hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Der Garantiezinssatz fällt ab 1.1.2022 von 0,9% auf 0,25%. Bei 200 € pro Monat bedeutet dies in 30 Jahren fast 10.000 € weniger Auszahlung.
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Die wichtigsten Vorteile der Riesterrente :
Die neue Bundesregierung wird Veränderungen der staatlichen Förderung der Altersvorsorge vornehmen.
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